Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Gültig für alle Verträge über das The Presence Abo. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Teil A — Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der
Quantum Collective LLPLimited Liability Partnership nach dem Recht der Provinz British Columbia, Kanada
5307 Victoria Drive #1101, Vancouver, BC V5P 3V6, Kanada
E-Mail: hi@the-presence.io
im Geschäftsverkehr auftretend unter der Bezeichnung „The Presence“ (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über das Leistungspaket „The Presence Abo“ sowie über damit zusammenhängende Leistungen. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Quantum Collective LLP; „The Presence“ ist eine Geschäftsbezeichnung und kein eigener Rechtsträger.
1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
1.3 Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, die im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform getroffen wurden, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeutet:
- „Abo“ das monatlich vergütete Leistungspaket nach §§ 5 bis 11.
- „Kick-off“ das erste inhaltliche Arbeitsgespräch nach Vertragsschluss, in dem Ziele, Struktur und Inhalte der Website besprochen werden.
- „Live-Gang“ der Zeitpunkt, zu dem die erstellte Website unter der vereinbarten Domain öffentlich erreichbar ist.
- „Vertragsmonat“ der jeweils am Monatstag des Vertragsbeginns beginnende Zeitraum von einem Monat.
- „Inhaltsseite“ eine eigenständige, inhaltlich tragende Unterseite der Website; Impressum, Datenschutzerklärung, Blog-Übersichtsseite und einzelne Blogartikel zählen nicht als Inhaltsseiten.
- „Blogartikel“ ein redaktioneller Beitrag nach § 8.
- „Werktag“ Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Kunden.
- „Textform“ die Textform im Sinne des § 126b BGB; E-Mail genügt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters sowie in Broschüren, Anschreiben und sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Vertragsbeziehung.
3.3 Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist — mangels Angabe innerhalb von 14 Kalendertagen — in Textform, durch elektronische Signatur oder durch Bestätigung im Online-Bestellprozess annimmt. Maßgeblich für den Vertragsbeginn ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter.
3.4 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird (§ 1.2).
3.5 Handelt eine natürliche Person für den Kunden, sichert sie zu, zur Vertretung berechtigt zu sein.
§ 4 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
4.1 Gegenstand des Vertrages ist die laufende Betreuung der digitalen Präsenz des Kunden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, bestehend aus der Erstellung und dem Betrieb einer Website sowie den laufenden Leistungen nach §§ 7 bis 11.
4.2 Der Vertrag ist im Schwerpunkt ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Werkvertragliche Regelungen finden ausschließlich auf die erstmalige Erstellung der Website nach § 5 Anwendung.
4.3 Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet er keine bestimmten Suchmaschinenpositionen, keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen, Aufträgen oder Umsätzen.
4.4 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot und diese AGB. Allgemeine Aussagen in Werbemitteln, auf der Website des Anbieters oder im Verkaufsgespräch begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
Teil B — Leistungen des Anbieters
§ 5 Website-Erstellung und Design
5.1 Der Anbieter erstellt für den Kunden eine Website mit bis zu fünf Inhaltsseiten. Impressum, Datenschutzerklärung und Blog-Übersichtsseite werden zusätzlich und ohne Anrechnung auf dieses Kontingent angelegt.
5.2 Gestaltung, Struktur und Texte werden individuell für den Kunden erarbeitet. Der Anbieter setzt dabei eigene Vorlagen, Bausteine, Frameworks und Systeme ein; die Auswahl der technischen Umsetzung, des Content-Management-Systems und der eingesetzten Werkzeuge obliegt dem Anbieter.
5.3 Im Leistungsumfang enthalten sind drei Korrekturrunden in Textform. Die Vorlage des ersten Entwurfs gilt als Korrekturrunde 1. Korrekturwünsche sind je Runde gesammelt und in Textform (E-Mail) zu übermitteln. Korrekturbesprechungen per Telefon oder Videokonferenz sind nicht Bestandteil des Kontingents.
5.4 Ein Anspruch auf eine vollständige Neugestaltung besteht nicht. Wünscht der Kunde einen grundlegend anderen Gestaltungsansatz, stellt dies keine Korrektur, sondern eine Zusatzleistung nach § 12 dar. Gleiches gilt für Korrekturwünsche nach Ausschöpfung des Kontingents.
5.5 Freigabe. Der Kunde hat den vorgelegten Entwurf innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang zu prüfen und in Textform freizugeben oder Korrekturwünsche mitzuteilen. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Entwurf als freigegeben. Der Anbieter weist bei Vorlage des Entwurfs gesondert auf diese Rechtsfolge hin.
5.6 Mit der Freigabe des finalen Entwurfs gilt die Erstellungsleistung als abgenommen.
§ 6 Live-Gang und die Angabe „14 Tage“
6.1 Der Anbieter strebt an, die Website innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Kick-off live zu stellen. Diese Angabe ist ein Zielzeitraum, keine verbindliche Frist und kein Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
6.2 Der Zielzeitraum setzt voraus, dass der Kunde alle nach § 15 erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben unverzüglich bereitstellt. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden oder Dritter (insbesondere Domain-Registrierung, Domain-Transfer, Verfügbarkeit von Zugängen) verlängern den Zeitraum entsprechend.
6.3 Eine Überschreitung des Zielzeitraums berührt die Vergütungspflicht des Kunden nicht und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückzahlung oder Schadensersatz.
6.4 Hat der Anbieter den Live-Gang zu vertreten und ist die Website mehr als 60 Kalendertage nach dem Kick-off ohne Verschulden des Kunden noch nicht live, kann der Kunde den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer in Textform gesetzten Nachfrist von 14 Tagen außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für Monate ohne live gestellte Website wird in diesem Fall erstattet.
§ 7 Hosting, SSL und Domain
7.1 Der Anbieter betreibt die Website während der Vertragslaufzeit auf einer von ihm ausgewählten Infrastruktur, einschließlich der Einrichtung und Erneuerung eines SSL-/TLS-Zertifikats.
7.2 Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Website von 99 % im Monatsmittel an. Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen bei Vorleistern und Netzbetreibern, Angriffe Dritter (insbesondere DDoS), sowie Ausfälle, die auf Inhalte, Eingriffe oder Zugangsdaten des Kunden zurückgehen. Ein Anspruch auf Gutschriften oder Vertragsstrafen bei Unterschreitung besteht nicht; die gesetzlichen Rechte des Kunden bei dauerhafter Nichterbringung bleiben unberührt.
7.3 Wartung. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit an und führt sie vorrangig außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.
7.4 Datensicherung. Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Website und hält diese für 30 Tage vor. Der Kunde bleibt verpflichtet, ihm wichtige eigene Inhalte (insbesondere Bild-, Text- und Rohmaterial) selbst zu sichern; die Sicherung des Anbieters ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden.
7.5 Domain. Der Anbieter registriert oder überträgt eine Domain für den Kunden. Domaininhaber (Registrant) wird der Kunde; der Anbieter wird als administrativer und technischer Kontakt eingetragen und verwaltet die Domain während der Vertragslaufzeit. Die Registrierungs- und Verlängerungsgebühren einer marktüblichen Domain gängiger Endungen (insbesondere .de, .com, .eu) sind in der Vergütung enthalten. Premium-Domains, Domainkäufe von Dritten sowie weitere Domains werden gesondert vergütet.
7.6 Faire Nutzung. Enthalten ist ein für Websites der vereinbarten Art übliches Volumen an Speicherplatz und Datenverkehr. Übersteigt die tatsächliche Nutzung dieses Maß erheblich und dauerhaft, wird der Anbieter den Kunden informieren und ein Angebot zur Anpassung unterbreiten.
7.7 Bringt der Kunde eine bestehende Domain oder bestehende Inhalte ein, wirkt er bei der Umstellung mit, insbesondere durch Bereitstellung von Auth-Code und Zugangsdaten.
§ 8 Redaktionelle Leistungen (ein Blogartikel pro Kalenderwoche)
8.1 Der Anbieter erstellt und veröffentlicht einen Blogartikel je Kalenderwoche, beginnend mit dem Vertragsmonat, der auf den Live-Gang folgt. Für den Vertragsmonat des Live-Gangs selbst schuldet der Anbieter keine Blogartikel.
8.2 Die Themenauswahl trifft der Anbieter nach fachlichen und suchmaschinenbezogenen Kriterien. Der Kunde kann Themenwünsche äußern; der Anbieter berücksichtigt diese, soweit sie fachlich sinnvoll sind.
8.3 Eine Mindest- oder Höchstlänge der Artikel ist nicht vereinbart. Umfang und Aufbau bestimmt der Anbieter nach fachlichem Ermessen.
8.4 Freigabe und Verfall. Der Anbieter legt die Artikel dem Kunden zur Freigabe vor. Der Kunde hat innerhalb von fünf Werktagen in Textform freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen; äußert er sich nicht, gilt der Artikel als freigegeben und wird veröffentlicht. Erteilt der Kunde die Freigabe nicht rechtzeitig und teilt er stattdessen Einwände mit, die eine Veröffentlichung in der laufenden Kalenderwoche verhindern, verfällt der Artikel für diese Woche. Ein Anspruch auf Nachholung, Ansparung, Übertragung in Folgewochen oder Folgemonate, Gutschrift oder Minderung besteht nicht.
8.5 Redaktionelle Verantwortung und eingesetzte Werkzeuge. Recherche, Aufbau und die redaktionelle Endfassung der Beiträge verantwortet der Anbieter. Der Anbieter wählt die eingesetzten Werkzeuge und Verfahren frei und behält sich vor, hierbei unterstützend KI-gestützte Systeme zu verwenden, insbesondere bei Recherche, Strukturierung und Entwurfsfassungen. Jeder Beitrag wird vor Vorlage an den Kunden redaktionell geprüft. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Werkzeuge zu.
8.6 Soweit Inhalte unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge entstanden sind, können sie nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig sein. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit einzelner Inhalte übernimmt der Anbieter nicht.
8.7 Die Prüfung fachlicher, branchenspezifischer, berufsrechtlicher und werberechtlicher Aussagen obliegt dem Kunden im Rahmen der Freigabe nach 8.4.
§ 9 Suchmaschinenoptimierung und Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen
9.1 Der Anbieter erbringt laufend Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung, insbesondere technische Optimierung, Optimierung von Struktur, Inhalten und Ladezeiten (On-Page), Aufbau und Pflege von Verweisen (Off-Page) sowie Bereitstellung strukturierter Daten zur Verwertung durch KI-gestützte Suchsysteme.
9.2 Der Anbieter übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung hinsichtlich bestimmter Positionen in Suchergebnissen, der Aufnahme oder Nennung in KI-generierten Antworten (insbesondere ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews), bestimmter Besucherzahlen oder bestimmter Geschäftsergebnisse. Die Funktionsweise der betreffenden Systeme liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
9.3 Ändern Betreiber von Suchmaschinen oder KI-Systemen ihre Verfahren, Richtlinien oder Schnittstellen, passt der Anbieter seine Maßnahmen nach billigem Ermessen an. Ein Anspruch auf Fortführung bestimmter Einzelmaßnahmen besteht nicht.
9.4 Der Anbieter setzt ausschließlich Methoden ein, die den Richtlinien der jeweiligen Anbieter entsprechen. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden gewünschte Maßnahmen abzulehnen, die gegen solche Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen.
9.5 Eine bestimmte Anzahl von Verweisen (Backlinks) wird nicht geschuldet.
§ 10 Google-Unternehmensprofil
10.1 Inhaber des Google-Unternehmensprofils bleibt der Kunde. Er räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die erforderlichen Verwaltungsrechte ein und entzieht sie nicht ohne vorherige Abstimmung.
10.2 Der Anbieter pflegt Stammdaten, Kategorien, Öffnungszeiten, Beiträge und Bildmaterial. Für Entscheidungen des Betreibers (insbesondere Sperrung, Löschung, Zusammenlegung oder Änderung von Profilen sowie Ablehnung von Inhalten) haftet der Anbieter nicht.
10.3 Der Anbieter nimmt keinen Einfluss auf Bewertungen; die Beschaffung oder Beeinflussung von Bewertungen ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 11 Monatliches Reporting
11.1 Der Anbieter stellt je Vertragsmonat einen digitalen Bericht bereit, der insbesondere Besucherzahlen, Rankingentwicklung, Nennungen in KI-Systemen sowie Kennzahlen des Google-Unternehmensprofils enthält, soweit diese Daten verfügbar sind.
11.2 Die Kennzahlen stammen aus Drittsystemen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit.
§ 12 Nicht enthaltene Leistungen, Zusatzleistungen
12.1 Nicht im Abo enthalten sind insbesondere:
- Online-Shops, Warenkorb-, Zahlungs- und Buchungsfunktionen,
- Kundenkonten, Login- und Mitgliederbereiche,
- mehrsprachige Fassungen der Website,
- Foto-, Video- und Grafikproduktion sowie Bildlizenzen für Fotomaterial des Kunden,
- bezahlte Werbung jeder Art (insbesondere Google Ads, Social Ads) sowie die hierfür erforderlichen Werbebudgets,
- Prozessautomatisierungen, Schnittstellen und Integrationen zu Dritt- oder Warenwirtschaftssystemen,
- die Erstellung, Prüfung oder Aktualisierung von Rechtstexten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung),
- Betreuung, Pflege oder Migration bestehender Websites außerhalb des Vertragsgegenstands,
- Änderungswünsche über das Kontingent nach § 13 hinaus.
12.2 Zusatzleistungen werden projektbezogen auf Grundlage eines gesonderten Angebots in Textform vergütet. Ein Stundensatz wird nicht vereinbart. Ohne angenommenes Angebot besteht keine Leistungspflicht.
§ 13 Änderungswünsche nach dem Live-Gang
13.1 Nach dem Live-Gang ist ein Änderungswunsch je Vertragsmonat im Abo enthalten. Als Änderungswunsch gelten Text- und kleinere Inhaltsanpassungen an bestehenden Seiten (etwa Austausch von Textabschnitten, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, einzelnen Bildern).
13.2 Nicht in Anspruch genommene Änderungswünsche verfallen zum Ende des Vertragsmonats und werden nicht angespart.
13.3 Weitergehende Änderungen, insbesondere neue Unterseiten, strukturelle Umbauten, Redesigns und Funktionserweiterungen, sind Zusatzleistungen nach § 12.
13.4 Der Anbieter ist berechtigt, technisch oder sicherheitsbedingt erforderliche Anpassungen jederzeit selbst vorzunehmen.
13.5 Eigene Eingriffe des Kunden in Quellcode, Konfiguration oder Server sind ohne vorherige Abstimmung unzulässig. Entstehen hierdurch Störungen, trägt der Kunde die Kosten der Wiederherstellung.
§ 14 Subunternehmer und Drittanbieter
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer, freie Mitarbeiter und Dienstleister einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.
14.2 Der Anbieter setzt Dienste Dritter ein, insbesondere Hosting- und Cloud-Anbieter, Domain-Registrare, Analyse- und KI-Dienste. Für Ausfälle, Leistungsänderungen oder Einstellung solcher Dienste haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 30.
14.3 Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverhältnisse regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 32.
Teil C — Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
§ 15 Mitwirkungspflichten
15.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis sowie eine E-Mail-Adresse, unter der dieser erreichbar ist. Erklärungen des Anbieters an diese Adresse gelten als zugegangen.
15.2 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien vollständig und in verwertbarer Form bereit, insbesondere Angaben zum Unternehmen und Leistungsangebot, Logo und Bildmaterial, vorhandene Texte, sowie Zugänge zu Domain, Registrar, Hosting, Webanalyse und Google-Unternehmensprofil.
15.3 Der Kunde beantwortet Rückfragen und Freigabeersuchen des Anbieters innerhalb von zehn Werktagen; für Blogartikel gilt die kürzere Frist nach § 8.4.
15.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Leistungszeiträume entsprechend. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt; der Vertragsbeginn und die Mindestlaufzeit verschieben sich nicht.
15.5 Wirkt der Kunde trotz zweimaliger Aufforderung in Textform über einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen nicht mit, ist der Anbieter berechtigt, die Erstellungsleistung auf dem erreichten Stand als erbracht zu behandeln, die Website auf Grundlage der vorliegenden Informationen live zu stellen und die laufenden Leistungen auf dieser Grundlage zu erbringen. Die Rechte des Anbieters aus § 25 bleiben unberührt.
15.6 Entsteht dem Anbieter durch Verletzung von Mitwirkungspflichten nachweisbarer Mehraufwand, kann er diesen nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung stellen.
§ 16 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung
16.1 Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten) über die erforderlichen Rechte verfügt und dem Anbieter die zur Vertragserfüllung nötigen Nutzungsrechte einräumen darf. Er räumt dem Anbieter diese Rechte für die Dauer und den Zweck des Vertrages ein.
16.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder behördliche Auflagen verstoßen.
16.3 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten durch vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
16.4 Eine Pflicht des Anbieters zur rechtlichen Prüfung der vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalte besteht nicht.
§ 17 Rechtliche Pflichtinhalte der Website
17.1 Der Anbieter legt die technischen Voraussetzungen für Pflichtangaben an, insbesondere eine Impressumsseite, eine Datenschutzseite und — soweit erforderlich — eine Einwilligungslösung für Cookies und vergleichbare Technologien.
17.2 Für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Rechtstexte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung. Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Muster sind unverbindliche Arbeitshilfen.
17.3 Der Anbieter erstellt die Website nach anerkannten technischen Standards. Eine Zusicherung der Konformität mit Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit (insbesondere BFSG) wird nicht abgegeben, es sei denn, sie ist im Angebot ausdrücklich vereinbart. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang solche Vorschriften auf das Unternehmen des Kunden Anwendung finden, obliegt dem Kunden.
Teil D — Vergütung und Zahlung
§ 18 Vergütung
18.1 Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen zwei Zahlweisen für denselben Leistungsumfang:
- a) monatliche Zahlweise: 297,00 EUR netto je Vertragsmonat, oder
- b) jährliche Zahlweise: 3.000,00 EUR netto im Voraus für zwölf Vertragsmonate.
Beide Zahlweisen umfassen den vollständigen Leistungsumfang nach §§ 5 bis 11 einschließlich der laufenden Betreuung. Ein Erwerb der Website ohne laufende Betreuung wird nicht angeboten.
18.2 Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
18.3 Die Vergütungspflicht beginnt mit Vertragsschluss (§ 23.1) und ist unabhängig vom Zeitpunkt des Kick-offs und des Live-Gangs.
18.4 Bei jährlicher Zahlweise besteht bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung; § 6.4 bleibt unberührt.
18.5 Läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit weiter (§ 24.1), wird er bei jährlicher Zahlweise für jeweils weitere zwölf Vertragsmonate im Voraus abgerechnet, sofern der Kunde nicht mindestens einen Monat vor Ablauf des Abrechnungsjahres in Textform die monatliche Zahlweise wählt.
18.6 Zusatzleistungen nach § 12 werden gesondert vergütet.
18.7 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich etwaiger gesetzlicher Steuern nach Maßgabe des § 20.
§ 19 Fälligkeit und Zahlungsweg
19.1 Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
19.2 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Anbieters per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung. Bei Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Firmenlastschrift- oder SEPA-Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.
19.3 Der Anbieter kann Zahlungsdienstleister einsetzen. Deren Bedingungen gelten ergänzend im Verhältnis zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister.
19.4 Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde. Der Anbieter berechnet hierfür eine Pauschale von 10,00 EUR zuzüglich der vom Kreditinstitut erhobenen Entgelte. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
§ 20 Steuern, Reverse-Charge-Verfahren
20.1 Der Anbieter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union. Bei Leistungen an Unternehmer liegt der Leistungsort am Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG); die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG). Rechnungen werden ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer und mit entsprechendem Hinweis gestellt.
20.2 Der Kunde teilt dem Anbieter vor Vertragsschluss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer mit und bestätigt seine Unternehmereigenschaft. Änderungen teilt er unverzüglich mit.
20.3 Für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung auf seiner Seite ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren selbst schulden und regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehen können.
20.4 Macht der Kunde unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder Steuernummer, haftet er für hieraus entstehende Steuern, Zinsen und Kosten und stellt den Anbieter insoweit frei.
20.5 Fällt aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder der Ansässigkeit des Anbieters künftig Umsatzsteuer an, tritt diese zu den vereinbarten Nettopreisen hinzu.
§ 21 Zahlungsverzug und Leistungssperre
21.1 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach § 19.1, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
21.2 Der Anbieter kann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
21.3 Leistungssperre. Ist eine fällige Zahlung mehr als 14 Kalendertage überfällig, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen und insbesondere die Website vom Netz zu nehmen. Der Anbieter kündigt dies dem Kunden zuvor in Textform unter Setzung einer Frist von fünf Kalendertagen an. Die Sperre lässt die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Sperre unberührt.
21.4 Nach vollständigem Ausgleich aller offenen Beträge stellt der Anbieter die Leistungen unverzüglich wieder her. Für die Wiederinbetriebnahme kann der Anbieter eine Pauschale von 49,00 EUR berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
21.5 Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsraten oder mit einer fälligen Jahresrate ganz oder teilweise in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall wird die bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit noch offene Vergütung als Schadensersatz sofort zur Zahlung fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 20 % pauschaliert; beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Betrages vorbehalten.
21.6 Bei einer Beendigung nach 21.5 findet kein Übergang von Nutzungsrechten nach § 27 statt. Die Website wird abgeschaltet; die für sie erstellten Dateien und Inhalte verbleiben beim Anbieter. Die Inhaberschaft des Kunden an der Domain und seine Rechte an selbst gelieferten Inhalten bleiben unberührt.
21.7 Der Anbieter kann bei erheblichem Zahlungsausfall für die Zukunft Vorkasse verlangen.
§ 22 Preisanpassung
22.1 Während der Mindestlaufzeit nach § 23.2 ist die Vergütung fest.
22.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anbieter die Vergütung höchstens einmal in zwölf Monaten nach billigem Ermessen anpassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten für Personal, Infrastruktur, Lizenzen und Vorleistungen. Die Anpassung ist dem Kunden mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen.
22.3 Übersteigt die Erhöhung 10 % der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
22.4 Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Gebühren Dritter (insbesondere Domaingebühren) kann der Anbieter unmittelbar weiterberechnen.
Teil E — Laufzeit und Beendigung
§ 23 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
23.1 Der Vertrag beginnt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter (§ 3.3).
23.2 Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Sie ist unabhängig vom Zeitpunkt des Kick-offs, des Live-Gangs und von der Inanspruchnahme einzelner Leistungen.
23.3 Der Kick-off soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsbeginn stattfinden. Verzögert der Kunde den Kick-off, verschiebt sich der Beginn der Mindestlaufzeit nicht.
§ 24 Verlängerung und ordentliche Kündigung
24.1 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
24.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden; sie wird dann zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam.
24.3 Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse genügt. Der Anbieter bestätigt den Zugang und den Beendigungszeitpunkt in Textform.
24.4 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Erklärung maßgeblich.
§ 25 Außerordentliche Kündigung
25.1 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
25.2 Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
- a) Zahlungsverzug nach § 21.5,
- b) fortgesetzter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung (§ 15.5),
- c) Veröffentlichungswunsch rechtswidriger, irreführender oder rechtsverletzender Inhalte trotz Hinweises,
- d) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung mangels Masse,
- e) schwerwiegendem, die Zusammenarbeit unzumutbar machendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern des Anbieters.
25.3 Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor bei wiederholter erheblicher Nichterbringung der vereinbarten Leistungen trotz fruchtlosen Ablaufs einer angemessenen Nachfrist sowie im Fall des § 6.4.
25.4 Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und der Angabe des Kündigungsgrundes.
§ 26 Vorzeitige Ablösung durch den Kunden
26.1 Der Kunde kann den Vertrag abweichend von § 24.2 jederzeit vorzeitig beenden, indem er eine Ablösezahlung in Höhe von 75 % der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit noch offenen Monatsraten leistet. Die Ablösezahlung ist mit Zugang der entsprechenden Rechnung sofort fällig. Bei jährlicher Zahlweise (§ 18.1 lit. b) ist die Vergütung bereits vollständig entrichtet; eine Ablösezahlung fällt in diesem Fall nicht an.
26.2 Der Vertrag endet mit vollständigem Eingang der Ablösezahlung zum Ende des laufenden Vertragsmonats. Die Rechtsfolgen der §§ 27 und 28 treten ein wie bei einer ordentlichen Beendigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit; insbesondere gehen die Nutzungsrechte nach § 27.2 auf den Kunden über.
26.3 Dieses Recht steht dem Kunden zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten zu. Es begründet keine Verpflichtung des Kunden und schließt insbesondere eine Kündigung nach § 25 nicht aus.
§ 27 Nutzungsrechte an der Website
27.1 Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Website zum Betrieb unter der vereinbarten Domain. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Verwertung ist bis zum Rechteübergang nach 27.2 nicht gestattet.
27.2 Rechteübergang. Endet der Vertrag ordentlich (§ 24) oder durch Ablösung (§ 26) und hat der Kunde die Vergütung für mindestens zwölf Vertragsmonate vollständig gezahlt, erhält er mit Vertragsende ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an der individuell für ihn erstellten Website, einschließlich Gestaltung, Struktur, Texten und veröffentlichten Blogartikeln. Der Anbieter stellt hierzu den Export nach § 28.2 bereit. Dies gilt für beide Zahlweisen nach § 18.1 gleichermaßen.
27.3 Ausgenommen vom Rechteübergang sind:
- a) das Basissystem des Anbieters, seine Frameworks, Bibliotheken, Bausteine, Werkzeuge und wiederverwendbaren Komponenten; hieran erhält der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Betriebs seiner Website,
- b) Inhalte Dritter, insbesondere Schriftarten, Bildmaterial, Icons und Softwarelizenzen; deren Weiternutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen, gegebenenfalls muss der Kunde eigene Lizenzen erwerben,
- c) Konzepte, Methoden, Know-how und Vorlagen des Anbieters als solche.
27.4 Ein Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Quellcodes des Basissystems, auf Dokumentation oder auf Weiterentwicklung besteht nicht.
27.5 Kein Rechteübergang findet statt bei Beendigung des Vertrages vor Ablauf von zwölf vollständig bezahlten Vertragsmonaten sowie bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (§ 25.2). In diesen Fällen endet auch das Nutzungsrecht nach 27.1 mit Vertragsende.
27.6 Die Rechte des Kunden an den von ihm selbst gelieferten Inhalten bleiben in jedem Fall unberührt.
27.7 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz nach § 34 zu nutzen.
§ 28 Rechtsfolgen der Beendigung
28.1 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbringt der Anbieter die vereinbarten Leistungen unverändert weiter; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.
28.2 Übergabe. Liegen die Voraussetzungen des § 27.2 vor, stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen bereit:
- a) einen Export der Website-Dateien und Inhalte in einem gängigen Format,
- b) die Freigabe der Domain zum Transfer einschließlich kostenfreiem Auth-Code,
- c) die Rückgabe sämtlicher Verwaltungsrechte, insbesondere am Google-Unternehmensprofil.
28.3 Die Anforderung nach 28.2 hat so rechtzeitig vor Vertragsende zu erfolgen, dass die Abwicklung innerhalb der Restlaufzeit abgeschlossen werden kann. Die Bereitstellung eines Zielhostings sowie die Einrichtung der Website beim neuen Dienstleister obliegen dem Kunden; eine Umzugsbegleitung ist Zusatzleistung nach § 12.
28.4 Erfolgt keine Abwicklung bis zum Vertragsende, wird die Website zum Vertragsende abgeschaltet.
28.5 Der Anbieter löscht die Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Herausgabe mehr. Weitergehende Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (§ 32) gehen vor.
28.6 In den Fällen des § 27.5 besteht kein Anspruch auf Export nach 28.2 lit. a. Die Domain verbleibt beim Kunden als Inhaber; der Anbieter beendet lediglich seine technische Verwaltung und gibt die Domain frei.
Teil F — Gewährleistung, Haftung, Schlussbestimmungen
§ 29 Gewährleistung und Mängelanzeige
29.1 Für die laufenden Dienstleistungen gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Der Anbieter beseitigt Mängel im Rahmen der Nacherfüllung.
29.2 Für die erstmalige Erstellung der Website gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme (§ 5.6); dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
29.3 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme, in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung und, soweit möglich, unter Angabe der Reproduzierbarkeit anzuzeigen.
29.4 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die zurückgehen auf: vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Besonderheiten einzelner Endgeräte, Browser oder Browserversionen, Störungen bei Vorleistern sowie Änderungen an Diensten Dritter.
§ 30 Haftung
30.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
30.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
30.3 Die Haftung nach 30.2 ist je Schadensfall und insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung.
30.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, Aufträge, Rankings oder Sichtbarkeit sowie für mittelbare Schäden.
30.5 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
30.6 Für Handlungen, Entscheidungen, Leistungsänderungen und Ausfälle Dritter, insbesondere von Suchmaschinen-, KI-, Hosting- und Domain-Anbietern, haftet der Anbieter nicht.
30.7 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
§ 31 Höhere Gewalt
31.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Maßnahmen, Epidemien, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Cyberangriffe auf Vorleister.
31.2 Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 32 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
32.1 Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
32.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird gemeinsam mit dem Hauptvertrag geschlossen und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
32.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung auch außerhalb der Europäischen Union stattfinden kann. Der Anbieter stellt für solche Übermittlungen geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher, insbesondere Standarddatenschutzklauseln oder das Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses.
32.4 Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen; die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 33 Vertraulichkeit
33.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.
33.2 Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
33.3 § 34 bleibt unberührt.
§ 34 Referenznennung
34.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Firmenname, Logo, Abbildungen der erstellten Website und Verlinkung als Referenz zu nennen, insbesondere auf seiner Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
34.2 Der Anbieter ist berechtigt, im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft nebst Verlinkung anzubringen. Nach Vertragsende und Rechteübergang darf der Kunde diesen Hinweis entfernen.
§ 35 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
35.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
35.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
35.3 Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes oder nachfolgendes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert und kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen.
§ 36 Änderungen dieser AGB
36.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Änderungen der eingesetzten Vorleistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
36.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
36.3 Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttretenszeitpunkt kündigen; andernfalls gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
36.4 Änderungen des Vertragsgegenstands und der Vergütung sind von diesem Verfahren ausgenommen; hierfür gilt § 22.
§ 37 Schlussbestimmungen
37.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
37.2 Erklärungen gegenüber dem Anbieter, insbesondere Kündigungen, sind an die in § 1.1 genannte Anschrift oder an hi@the-presence.io zu richten.
37.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung fremden Rechts führen würden.
37.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
37.5 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen allein der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
37.6 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
37.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Ergänzende Dokumente
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) — separat, wird gemeinsam mit dem Hauptvertrag unterzeichnet (§ 32.2)
- Leistungsbeschreibung / Angebot — geht diesen AGB vor (§ 1.5)
- Datenschutzerklärung des Anbieters für die eigene Website
Weiter zum Impressum.